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Preise und Formales

Mein Honorar richtet sich, sowohl bei einer Versicherungsleistung als auch auf Selbstzahlbasis, nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Die Kosten sind je nach Schwierigkeit, Aufwand und Umständen der Behandlung zusätzlich zu gewichten. So liegt beispielsweise der derzeitige Kostensatz für eine Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, 50 Min. zwischen 100,55 und 153 EUR. Es kann sein, dass Sie nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte fragen Sie vor dem ersten Gesprächstermin bei Ihrer Versicherung nach, welche Sitzungen (Sprechstunde, Probatorik, Therapieeinheiten) mit welchem Steigerungssatz nach GOP in welcher Anzahl übernommen werden und wie diese zu beantragen sind.

Private Krankenversicherung

Als privat versicherte:r Patient:in ist die Übernahme der Behandlungskosten i. d. R. ganz oder teilweise gesichert. Sie sollten sich vor Behandlungsbeginn zur Absicherung die jeweilige Kostenübernahme Ihrer Versicherung schriftlich bestätigen lassen, die Unterlagen zur Beantragung erfragen und zum Erstgespräch mitbringen. Bei der Kostenübernahme durch die private Krankenkasse sind die ersten Sitzungen (Probatorik) automatisch bewilligt. Alle weiteren Leistungen müssen zumeist (in Abhängigkeit von den Vertragsbedingungen ihrer Versicherung) beantragt werden.

Kostenerstattungs-verfahren

Als Privatpraxis ist eine Abrechnung meiner Leistungen mit gesetzlichen Krankenkassen i.d.R. leider nicht möglich. Sie können jedoch mit Ihrer Krankenkasse klären, ob diese die Kosten der Behandlung in der Privatpraxis gemäß §13 Abs. 3 SGB V übernehmen wird. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, wie Sie erfolgreich Ihren Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können.

Nicht selten stellt der organisatorische Aufwand eine sehr hohe Anforderung an bereits belastete Personen dar. Gern unterstütze ich Sie bei Ihrem Antrag und aufkommenden Fragen.

Beihilfe

Als beihilfeberechtigte:r Versicherte:r ist die Übernahme der Kosten i. d. R. ganz oder teilweise gesichert. Sie sollten sich vor Behandlungsbeginn zur Absicherung die jeweilige Kostenübernahme Ihrer Versicherung schriftlich bestätigen lassen, die Unterlagen zur Beantragung erfragen und zum Erstgespräch mitbringen. Bei der Kostenübernahme durch die Beihilfe sind die ersten Sitzungen (Probatorik) automatisch bewilligt. Alle weiteren Leistungen müssen beantragt werden.

Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)

Wer als Kind oder Minderjährige:r sexualisierte Gewalt im familiären oder institutionellen Kontext erleben musste, kann über das Ergänzende Hilfesystem (EHS) mit dem Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) Leistungen beantragen, wenn andere Leistungsträger nicht (mehr) helfen. Informationen zur Antragsstellung finden Sie hier:

https://www.fonds-missbrauch.de/antragstellung/verfahren-bei-sexualisierter-gewalt-im-familiaeren-bereich

Auf Selbstzahlbasis

In diesem Fall tragen Sie die Kosten der Psychotherapie selbst. Sie haben keine Formalitäten oder Einschränkungen zu beachten. Ihre Krankenkasse und andere Institutionen erhalten keine Daten aus der Behandlung oder über Sie. Die Kosten richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

Sozialamt

Im Fall einer fehlenden Krankenversicherung kann die psychotherapeutische Behandlung beim Sozialamt beantragt werden.

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Wann ist eine Psychotherapie möglich?

Indikationen:

 

Im Rahmen einer Psychotherapie dürfen ausschließlich psychische Erkrankungen (nach ICD-10 bzw. ICD-11) behandelt werden. Mein Behandlungsspektrum umfasst u. a.:

  • Depressive und weitere affektive Erkrankungen,

  • Angst- und Panikstörungen, Phobien,

  • Belastungsreaktionen wie Anpassungsstörungen und Posttraumatische Belastungsstörungen,

  • Zwangsstörungen,

  • Somatoforme Erkrankungen,

  • Nichtorganische Schlafstörungen,

  • Sexuelle und Geschlechtsidentitätsstörungen und

  • Persönlichkeitsstörungen.

Es ist wichtig, dass Sie sich bei mir in der Praxis wohlfühlen, mein Therapieangebot zu Ihnen passt und für Ihr Anliegen Erfolg verspricht.

Kontraindikationen und alternative Anlaufstellen
 

Wenn eine Suchtproblematik (Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder bestimmten Medikamenten) besteht, ist zunächst eine sogenannte Entgiftung (meist stationärer Entzug) eine notwendige Voraussetzung für den Beginn der ambulanten Psychotherapie. Zur Vermittlung können Sie sich an eine Suchtberatungsstelle wenden.​

Wenn aufgrund der Art und Schwere der aktuellen Symptomatik eine ambulante Therapie nicht ausreichend erscheint, wird eine (teil-)stationäre Behandlung vermittelt. Patient:innen, die sich in einer akuten Notlage befinden und sofort Hilfe benötigen, können sich an folgende Stellen wenden:

  • Bei akuten lebensbedrohlichen Situationen kontaktieren Sie sofort den Rettungsdienst über die 112 oder begeben Sie sich zur nächstgelegenen Notaufnahme.

  • Für psychiatrische Notfälle ist die Psychiatrische Klinik Lüneburg unter der 04131 60 0 erreichbar.

  • Der Sozialpsychiatrische Dienst vermittelt im Landkreis Lüneburg kostenlos ambulante Hilfsangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen, deren Angehörige sowie weitere Menschen aus dem Umfeld der Betroffenen.

  • Der Patient:innenservice der Kassenärztlichen Vereinigung unter der 116 117 bietet die Vermittlung von psychotherapeutischen Erstgesprächen, probatorischen Sitzungen und Akuttherapieplätzen. Bei akutem Bedarf vermittelt er am Abend, Wochenende oder Feiertag zu entsprechenden Bereitschaftspraxen.

  • Hausärzt:innen leisten einen wichtigen Beitrag durch z. B. Erkennen von psychischen Erkrankungen, Führen von unterstützenden Gesprächen, Einleiten von Krankschreibungen, medikamentöser oder stationärer Behandlung, Überweisung an Psychiater:innen oder Psychotherapeut:innen.

  • Die:der ambulante Psychiater:in bietet z. B. spezialisierte und differenzierte medikamentöse Behandlung, geben psychotherapeutische Impulse, leiten ggf. weiterführende somatische Diagnostik ein, stellen Krankschreibungen aus und unterstützen in sozialmedizinischen Belangen (z. B. in Rentenverfahren).

  • Krisentelefone wie z. B. die Telefonseelsorge (0800 111 0 111 / 0800 111 0 222) und das Elterntelefon (0800 111 0 550) sind anonym und kostenlos erreichbar. Spezialisierte Hilfe gibt es zudem beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (0800-116016) und beim Hilfetelefon sexueller Missbrauch (0800-2255530).

 

Wenn keine psychische Erkrankung vorliegt, können entsprechende psychosoziale Beratungsstellen oder Coachingmaßnahmen eine Alternative darstellen. Die Verschreibung einer Ergotherapie kann z. B. zur Förderung von Alltagsfunktionen und regenerativen Fähigkeiten hilfreich sein. Zudem können soziale Unterstützung und Selbsthilfegruppen Hilfsmöglichkeiten darstellen.

Kurvige Straße

ERSTGESPRÄCH

Im Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, mich und die Praxis kennenzulernen, Fragen zu klären und Ihre Beschwerden, Anliegen, Wünsche und Befürchtungen zu schildern. Es werden das Vorliegen einer krankheitswertigen Störung und der individuelle Behandlungsbedarf abgeklärt sowie eine Empfehlung über die weitere Behandlung gegeben.

PROBATORIK

Die weiteren (bis zu fünf) probatorischen Sitzungen sind sogenannte "Probesitzungen", die der Datenerhebung, Diagnostik und Therapieplanung dienenWährend dieser Sitzungen entscheiden wir gemeinsam, ob wir eine Therapie beantragen.

THERAPIESITZUNGEN

Wenn der Antrag durch Ihre Krankenkasse bewilligt wurde, können die Therapieeinheiten beginnen. Bei Selbstzahlenden kann direkt mit der Therapie begonnen werden. Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet einmal wöchentlich statt. Im späteren Verlauf einer Therapie kann es sich zur Rückfallprophylaxe anbieten, die Abstände zwischen den Sitzungen zu vergrößern.

Ablauf

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